Ehrenrat
§ 22 der Vereinssatzung
Der Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus 5 Mitgliedern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er wählt aus seiner Mitte einen Obmann. Der Ehrenrat wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine Mitglieder sollten nicht dem erweiterten Vorstand angehören. Wiederwahl ist zulässig.
§ 23 der Vereinssatzung
Aufgaben des Ehrenrates
Der Ehrenrat ist das Ehrengericht des Vereins. Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschließt nach mündlicher Verhandlung. Er ist nur der Mitgliederversammlung verantwortlich. Der Ehrenrat entscheidet:
a) über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit im Zusammenhang steht und nicht in die Zuständigkeit eines Sportgerichtes eines übergeordneten Verbandes fällt
b) als Berufungsinstanz bei Ausschluss aus dem Verein
c) Als Berufungsinstanz bei Ausschluss vom Sportbetrieb durch den erweiterten Vorstand.
Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endgültig.
Derzeit gehören dem Ehrenrat an:
Joachim Krinke- verstorben 2024S
ieglinde Rode- verstorben 2024Dieter Bunzel
Klaus Hüfner
Ilse Bruns
Wolfgang Rohr